Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.
Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad Ihrer Behinderung festgelegt.
Als Handwerksbetrieb, Pflegedienst, Ärztin bzw. Arzt oder Hebamme können Sie einen Sonderparkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie während Ihrer Arbeitseinsätze in bestimmten Bereichen parken.
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft oder Sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen beantragen.