Sie haben die Voraussetzungen für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz erfüllt und möchten eine Bescheinigung dafür haben.
Wenn Sie Strahlenschutzkurse durchführen möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der zuständigen Behörde.
Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte und Ärztinnen eine Ermächtigung.