Bei Verdacht auf Geflügelpest (Vogelgrippe) bei Wildvögeln und Hausgeflügel müssen Sie umgehend das für Sie zuständige Veterinäramt informieren.
Hier erhalten Sie Informationen zur Infektionskrankheit Ebola.
Wenn Sie erstmalig beruflich mit Lebensmitteln umgehen (herstellen, behandeln, verkaufen oder austeilen), brauchen Sie eine Infektionsschutzbelehrung.