Sozialhilfe erhält, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann, das heißt weder Einkommen noch Vermögen reichen hierfür aus. Voraussetzung ist eine ...
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat. Dieses gilt nur für Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren sind. Für Personen, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben: für ...
Sie leben in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe und diese Einrichtung übernimmt für sie die gesamtverantwortung der täglichen Lebensführung und der Integration.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie, wenn Sie in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.
Schülerinnen und Schüler mit einer einer (drohenden) Behinderung können bei vorliegendem Bedarf auf dem Schulweg unterstützt werden, wenn die Sorgeberechtigten diesen nicht selbst sicherstellen können.