Wenn mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden, können Sie eine Ermäßigung des Elternbeitrages beantragen.
Sie können die Kosten der Kindertagesbetreuung (KiTa) Ihres Kindes nicht, beziehungsweise nicht mehr bezahlen? Gegebenenfalls können Sie vom Elternbeitrag befreit werden.
Sie können die Kosten für die Kindertagesbetreuung Ihres Kindes (KiTa-Kosten) nicht mehr bezahlen? Sie können eine Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen.
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, müssen Sie in der Regel eine Erlaubnis beantragen.
Wenn nach eigener Einschätzung der Höchstsatz zu zahlen ist, werden keine Angaben zum Einkommen benötigt. (Bitte auf dem Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen angeben - siehe Link)
Die Gebühren zur Kindertagespflege werden auch Familieneigenanteil oder Teilnahmebeitrag genannt. Sie hängen vom Familiennettoeinkommen und von der Familiengröße sowie der in Anspruch genommenen Leistung ab. Die Beitragstabellen, ...
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und sich Änderungen hinsichtlich Art und Umfang der Betreuung oder Ihres Einkommens ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.