Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.
Wenn Sie erstmalig beruflich mit Lebensmitteln umgehen (herstellen, behandeln, verkaufen oder austeilen), brauchen Sie eine Infektionsschutzbelehrung.