Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Teilsperrung"

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Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer*innen sperren oder freischalten

Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern.

ELStAM, Arbeitgeber, Fehler bei der Anmeldung von Arbeitnehmern

1. Steuerklasse VI anstelle der eigentlich zutreffenden Steuerklasse Mögliche Ursache: Der Arbeitgeber hat bei der Anmeldung des Arbeitnehmers in der ELStAM-Datenbank irrtümlich nicht das Kennzeichen 'Haupt-Arbeitgeber' gesetzt. Lösungsansatz: Der ...