Die Verlängerung der Ausbildungszeit kann bei Problemen in der Ausbildung, nicht bestandener Prüfung oder einer Teilzeitausbildung beantragt werden.
Als arbeitgebendes Unternehmen, das Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.