Wenn Sie sich dafür entschieden haben, eine Erbschaft nicht anzunehmen, müssen Sie die Erbschaft ausdrücklich ausschlagen. Die Ausschlagungserklärung muss entweder persönlich in einem Termin vor dem Nachlassgericht oder bei einem Notar oder einer ...
Wenn Sie zur Räumung Ihrer Wohnung verurteilt wurden und die Räumung bevorsteht (ein Räumungstermin durch den Gerichtsvollzieher wurde angesetzt), besteht die Möglichkeit spätestens 2 Wochen vor dem Räumungstermin, ...