Wenn Sie in einem Testament oder Erbvertrag als Testamentsvollstreckerin oder Testamentsvollstrecker eingesetzt wurden, können Sie ein entsprechendes Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen.
Keine Angabe
Wenn Sie durch einen Erbfall Eigentümer eines Grundstücks geworden sind, müssen Sie das Grundbuch berichtigen lassen, indem Sie sich eintragen lassen.