Prüfung der geforderten theoretischen Kenntnisse zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.
Innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung muss die praktische Prüfung abgelegt werden. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist um den Zeitraum der Dauer einer beispielsweisen nachgewiesenen Erkrankung, jedoch ...