Unternehmer, die tierische Nebenprodukte befördern, müssen die zuständige Stelle vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.
Wenn Sie als Unternehmen, tierische Nebenprodukte nach ihrer Sammlung behandeln wollen (sortieren, zerlegen, kühlen, einfrieren, salzen, entfernen von Häuten, Fellen oder von spezifischem Risikomaterial), müssen für diese Tä ...
Unternehmer, die Tierische Nebenprodukte Handhaben müssen die zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist
Unternehmer, die Tierische Nebenprodukte Handhaben müssen die zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.
Unternehmen, die Tierische Nebenprodukte oder bestimmte Folgeprodukte lagern wollen, müssen für diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde zugelassen werden.