Wenn Sie Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Für Viehausstellungen und Viehmärkte können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von tierseuchenrechtlichen Vorgaben beantragen.
Sie planen eine Viehausstellung oder einen Viehmarkt und erfüllen nicht alle gesetzlichen Vorgaben an den Veranstaltungsort? Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Sie können eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zur amtstierärztlichen Untersuchung beantragen für eine Viehausstellung oder einen Viehmarkt.
Sie können eine Erlaubnis zur Durchführung von Tierbörsen beantragen.