Wenn Sie einen möglichen Verstoß gegen den Tierschutz beobachten, können Sie diesen beim zuständigen Bezirksamt anzeigen. Nutzen Sie dafür das bereitgestellte Anzeigeformular und senden Sie es an den Bezirk, in dem der Vorfall stattgefunden hat.
Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes. Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen, Echsen, Riesen- u. ...
Falls in Ihrem Unternehmen Tierversuche stattfinden, ist es erforderlich, eine Person als Tierschutzbeauftragte zu benennen und diese der zuständigen Stelle zu melden.
Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie vor Versuchsbeginn eine behördliche Genehmigung. Als Tierversuche sind insbesondere Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren einzustufen, die mit Leiden ...
Der Vollzug des Tierschutzgesetzes erfolgt in den sieben Bezirksämtern, Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit. Dies beinhaltet insbesondere die Erteilung von Erlaubnissen ...