Das Betreiben einer Hundeschule bedarf nach §11 Tierschutzgesetz einer Erlaubnis. Zuständig sind die Amtstierärzte in den Verbraucherschutzämter der Bezirksämter.
Der Vollzug des Tierschutzgesetzes erfolgt in den sieben Bezirksämtern, Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit. Dies beinhaltet insbesondere die Erteilung von Erlaubnissen ...
Als Großbetrieb müssen Sie beim Schlachten von Tieren eine weisungsbefugte Person mitteilen. Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten