Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes. Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen, Echsen, Riesen- u. ...
Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie vor Versuchsbeginn eine behördliche Genehmigung. Als Tierversuche sind insbesondere Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren einzustufen, die mit Leiden ...
Wenn Sie einen möglichen Verstoß gegen den Tierschutz beobachten, können Sie diesen beim zuständigen Bezirksamt anzeigen. Nutzen Sie dafür das bereitgestellte Anzeigeformular und senden Sie es an den Bezirk, in dem der Vorfall stattgefunden hat.