Um Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten verursacht werden, vorzubeugen und diese zu bekämpfen, sowie für Maßnahmen aus Monitoring- und Tiergesundheitsprogrammen können Sie finanziell unterstützt werden.
Wenn Sie Tiere halten oder mit Tieren umgehen, sind Sie verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu informieren. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten ...
Sie möchten Tiere, tierische Nebenprodukte oder Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können nach oder Deutschland transportieren? Wie Sie die erforderliche Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Bienenvölker, Einhufer, Laufvögel, Gehege Wild, Kameliden oder sonstige Klauentiere halten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Sie planen eine Viehausstellung oder einen Viehmarkt und erfüllen nicht alle gesetzlichen Vorgaben an den Veranstaltungsort? Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Halten Sie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde, dann müssen Sie Ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse Hamburg unverzüglich melden. Künftig wird immer jährlich zum Stichtag 01.März der aktuelle Tierbestand von der ...
Sie sind für Ihren Tierbestand beitragspflichtig zur Tierseuchenkasse Hamburg und bekommen jedes Jahr einen Beitragsbescheid über den Jahresbeitrag zugeschickt.
Sie können finanzielle Unterstützung für Rinder erhalten, um Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten entstehen können, frühzeitig zu erkennen. Diese Beihilfen gelten auch für Maßnahmen zur ...