Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen.
Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Sterbestandesamt). Für aktuelle Sterbefälle bitte die Dienstleistung - Sterbefallbeurkundungen - auswählen.
In Ihrer Familie gab es einen Todesfall und Sie benötigen nun eine Sterbeurkunde.