Aktenauskunft, Bezirksamt Harburg
Sie können beim Bezirksamt Eimsbüttel Aktenauskunft erhalten
Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen.
Sie können beim Bezirksamt Hamburg-Nord Aktenauskunft nach dem Transparenzgesetz erhalten
Sie möchten Auskünfte von der Behörde für Kultur und Medien auf Basis des Hamburgischen Transparenzgesetzes.
Hier bekommen Sie Informationen - Hamburgisches Transparenzgesetz im Personalamt
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Aktenauskunft bei der zuständigen Behörde beantragen.
Sie erhalten an dieser Stelle weitergehende Informationen
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu bestimmten behördlichen Informationen. Hierzu können Sie Aktenauskunft erhalten.