Zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Als oberste Landesabfallbehörde gewährleistet die Abteilung Abfallwirtschaft der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Entsorgungssicherheit und die Sauberkeit in Hamburg.
(Hamburg) Für das gewerbsmäßige Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln gefährlicher Abfälle müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.