Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben im Wasserbereich (außer Trinkwasser) eine hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen.
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu erwarten ist. Mit Inkrafttreten der der Ersten Verordnung zur Änderung der ...