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Arbeitsuchend melden

Sie werden bald arbeitslos oder sind es schon? Hier finden Sie Informationen zur Arbeitsuchend-Meldung.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie bald keine Arbeit mehr haben werden, müssen Sie sich arbeitsuchend zu melden. Sich als arbeitsuchende Person zu melden, ist eine wichtige Voraussetzung, damit Sie Unterstützung durch die Agentur für Arbeit bekommen können. Sie zeigen mit der Meldung, dass Sie bald keine Arbeitsstelle mehr haben und eine neue suchen. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen dann bei der Jobsuche helfen.
Sie sollten sich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, wenn

  • Sie gekündigt wurden,
  • Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft,
  • Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben,
  • Sie nach längerer Krankheit wieder Arbeit suchen,
  • Ihre Schulzeit, Berufsausbildung oder Ihr Studium zu Ende geht und Sie noch keinen Vertrag für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz in Aussicht haben,
  • Sie nach längeren Kindererziehungszeiten wieder in den Beruf einsteigen wollen,
  • Sie eine außerbetriebliche Ausbildung machen und Ihnen anschließend Arbeitslosigkeit droht,
  • Sie aus sonstigen Gründen eine Arbeit suchen.
 

Informationen

Voraussetzungen

Sie können nach erfolgter Meldung eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben.

Benötigte Unterlagen

Bei der persönlichen Arbeitsuchendmeldung in der Agentur für Arbeit: Personalausweis beziehungsweise Pass und Meldebescheinigung

Zu Beachten

Kostenlose Telefon-Hotline für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (auch für die Betriebsnummernvergabe und das Kurzarbeitergeld): 0800 4 5555 20
Lokale Rufnummer für Hamburg: (gebührenpflichtig): +49 40 2485-3333

Fristen

Arbeitsuchend melden: Spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. 

Sollten Sie erst danach erfahren, dass Ihre Beschäftigung oder Ausbildung in weniger als 3 Monaten endet, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Verfahrensablauf

Sie können sich bei der Agentur für Arbeit online, schriftlich, telefonisch oder persönlich arbeitsuchend melden. Beachten Sie dabei die genannten Fristen. Die sich daran anschließenden Beratungstermine können persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.

Schriftlich:

  • Sie schicken einen formlosen Brief an Ihre zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit oder an die allgemeine Adresse der Agentur für Arbeit.
  • Sie teilen Ihren Namen und Ihre Adresse mit sowie den Zeitpunkt, ab wann Sie sich arbeitsuchend melden beziehungsweise wann Ihre Beschäftigung endet und dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen.
  • Die Agentur für Arbeit setzt sich dann wegen eines Beratungstermins mit Ihnen in Verbindung.

Telefonisch:

  • Sie rufen bei der Service-Hotline an und teilen mit, dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen.
  • Die Agentur für Arbeit vereinbart dann mit Ihnen einen Beratungstermin.

Online:

  • Sie melden sich auf dem Portal der Agentur für Arbeit an.
  • Sie wählen dort, dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen.
  • Sie füllen die angegebenen Felder aus.
  • Die Agentur für Arbeit setzt sich dann wegen eines Beratungstermins mit Ihnen in Verbindung.

Persönlich:

  • Sie suchen die für Sie zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit auf und melden sich dort arbeitsuchend.
  • Nach Möglichkeit erhalten Sie umgehend ein Beratungsgespräch. Sollte dies nicht möglich sein erhalten Sie einen Beratungstermin.

Dauer

In der Regel mehrere Minuten, die persönliche Beratung vor Ort dauert meist zwischen 30 und 60 Minuten. Planen Sie sicherheitshalber etwas mehr Zeit ein.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 38 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 25.04.2025