Wohnraum darf nur mit Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Die Genehmigung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Die Nutzung von Wohnraum zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken, z.B. Bü ...
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet unter Einhaltung bestimmter Fristen sich als Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben ...