Für die Zweckentfremdung von Wohnraum benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie jemand anderem erlaubnispflichtige Waffen oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Wenn Sie gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese in Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.