Aufgaben: Beratung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in erzieherischen und familiären Fragen und bei Trennungsproblemen. Erste Anlaufstelle bei Hilfen zur Erziehung! Siehe auch Link Erziehungsberatungsstelle.
In einem Verfahren, das bedeutsame Angelegenheiten für das weitere Leben des Kindes betrifft, muss das Gericht für ein minderjähriges Kind einen Verfahrensbeistand bestellen, wenn dies zur Wahrung der Interessen des Kindes erforderlich ist.