Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese seit dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen ...
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt. Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen. Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Soziale Erhaltungsverordnungen kommen in innerstädtischen Gebieten zum Einsatz, die unter einem starken Aufwertungs- und Verdrängungsdruck stehen. Insbesondere Luxusmodernisierungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und Verkäufe ...