Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beraten und unterstützen lassen.
Sie und der getrenntlebende Elternteil sind sich uneinig, was die Unterhaltszahlung für Ihr gemeinsames Kind betrifft? Wie Sie die Höhe des Unterhalts im gerichtlichen Verfahren festsetzen lassen, erfahren Sie hier.
Sie und der getrenntlebende Elternteil sind sich einig, was die Unterhaltszahlung für Ihr gemeinsames Kind betrifft? Wie Sie die Höhe des Unterhalts im vereinfachten Verfahren festsetzen lassen, erfahren Sie hier.
Falls Sie nicht in der Lage sind, einen notwendigen Rechtsstreit selbst zu finanzieren, kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner verpflichtet sein, Ihnen einen Prozesskostenvorschuss zu gewähren, soweit dies der Billigkeit entspricht.