Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, können Sie Elterngeld beantragen, um Ihr fehlendes Einkommen auszugleichen.