Sie sind alleinerziehend und bekommen kein oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beraten und unterstützen lassen.
Sie und der getrenntlebende Elternteil sind sich uneinig, was die Unterhaltszahlung für Ihr gemeinsames Kind betrifft? Wie Sie die Höhe des Unterhalts im gerichtlichen Verfahren festsetzen lassen, erfahren Sie hier.
Sie und der getrenntlebende Elternteil sind sich einig, was die Unterhaltszahlung für Ihr gemeinsames Kind betrifft? Wie Sie die Höhe des Unterhalts im vereinfachten Verfahren festsetzen lassen, erfahren Sie hier.
Sie leben in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe und diese Einrichtung übernimmt für sie die Gesamtverantwortung der täglichen Lebensführung und der Integration.