Die Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2019 können wesentlich einfacher erstellt werden: Viele steuerlich relevante Daten liegen dem Finanzamt schon elektronisch vor. Die elektronischen Daten müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung ...
Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt an Sie zahlt, können Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Sie können Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches bekommen.
Für den Kleinunternehmer bestehen wesentliche umsatzsteuerliche Vereinfachungen. Die auf seine Umsätze sonst anfallende Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Er braucht daher grundsätzlich keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt ...