Wenn Sie im Rahmen eines Todesfalls Geld, Sachwerte oder andere Vermögensgegenstände erworben haben, müssen Sie dies grundsätzlich der zuständigen Stelle anzeigen.
Sie können eine Nachtragsverteilung im Insolvenzverfahren beantragen, wenn nach dem Schlusstermin noch Vermögenswerte vorhanden sind oder gefunden werden.