Betreiben Sie einen Betriebsbereich oder eine Anlage, die unter die Störfall-Verordnung fällt? Wie Sie die Stilllegung des Betriebsbereichs oder der Anlage melden, erfahren Sie hier.
Sie betreiben einen Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung? Wie Sie Änderungen zum Betreiber oder verantwortlichen Personen melden, erfahren Sie hier.
Im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt und im Amtlichen Anzeiger können Sie Hamburgische Gesetze und Rechtsverordnungen sowie amtliche Bekanntmachungen nachlesen.
Wenn Sie eine Anlage errichten oder errichtet haben und diese Anlage durch Gesetzesänderung genehmigungsbedürftig wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle fristgerecht anzeigen.