Ein zulassungsfreies Fahrzeug dürfen Sie im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn es eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen hat.
Wenn die Einzelbetriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, müssen Sie beim Hersteller eine neue Betriebserlaubnis beantragen. Dafür wiederum benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.