Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Auskunft basiert auf den Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes, das inzwischen außer Kraft getreten ist. Gleichartige Leistungen werden nun auf Grundlage des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) ...
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft oder Sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen beantragen.
Sofern Ihnen Versorgung als Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
Die Kriegsschadensrente unterstützt Sie finanziell, wenn Sie durch Kriegseinwirkungen wirtschaftlich geschädigt wurden. Anträge werden ausschließlich vom Bundesausgleichsamt in Bad Homburg bearbeitet.
Um die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben zu unterstützen, bietet das Integrationsamt Lehrgänge für Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen, Veranstaltungen für Arbeitgebende und maßgeschneiderte Seminare für einzelne ...
Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie in einer Traumaambulanz behandelt werden. Die gesundheitliche Schädigung kann Folge einer Gewalttat sein. Näheres erfahren Sie hier.