Wenn Sie Wirbeltiere oder Kopffüßer für Tierversuche halten, züchten oder verwenden möchten, oder deren Organe oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie vorher eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Wenn Sie Wirbeltiere zur Verwendung als Versuchstiere aus Drittländern einführen wollen, benötigen Sie für die Einfuhr die Genehmigung der zuständigen Stelle.
Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie vor Versuchsbeginn eine behördliche Genehmigung. Als Tierversuche sind insbesondere Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren einzustufen, die mit Leiden ...
Unternehmer, die Tierische Nebenprodukte Handhaben müssen die zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist
Unternehmer, die Tierische Nebenprodukte Handhaben müssen die zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.
Unternehmen, die Tierische Nebenprodukte oder bestimmte Folgeprodukte lagern wollen, müssen für diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien, Versuchstiereinrichtungen oder in der Biotechnologie erstmalig aufnehmen möchten.