Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie vor Versuchsbeginn eine behördliche Genehmigung. Als Tierversuche sind insbesondere Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren einzustufen, die mit Leiden ...
Falls in Ihrem Unternehmen Tierversuche stattfinden, ist es erforderlich, eine Person als Tierschutzbeauftragte zu benennen und diese der zuständigen Stelle zu melden.
Wenn Sie Wirbeltiere zur Verwendung als Versuchstiere aus Drittländern einführen wollen, benötigen Sie für die Einfuhr die Genehmigung der zuständigen Stelle.