Eine Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Die Verwahrdaten werden vom Amtsgericht oder Notariat elektronisch dem Zentralen Testamentsregister ...
Auch durch Errichtung eines Erbvertrags kann die Nachfolge geregelt werden. Dies ist vor allem für unverheiratete Paare interessant, da diese weder nach gesetzlicher Erbfolge erben, noch ein gemeinschaftliches Testament errichten können.
Wenn Sie etwas verloren haben, müssen Sie die Fundsache in der Regel persönlich beim Zentralen Fundbüro abholen. Anhängig von Große und Gewicht, kann eine Fundsache auch gegen Entrichtung einer Versandgebühr versendet werden.