Verstirbt Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner, werden Sie grundsätzlich in die Steuerklasse III im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr eingereiht.
1. Ergänzung zu den Steuerklassen: Steuerklasse I: Verwitwete Arbeitnehmer gehören ebenfalls in die Steuerklasse I, eine Ausnahme gilt für Jahr des Todes des Ehegatten und das Folgejahr (vgl. Steuerklasse III). Steuerklasse II: Ist das Kind bei ...