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Steuerklasse Änderung nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners

Verstirbt Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner, werden Sie grundsätzlich in die Steuerklasse III im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr eingereiht.

ELStAM, Allgemeine Informationen zu Steuerklassen und -kombinationen

1. Ergänzung zu den Steuerklassen: Steuerklasse I: Verwitwete Arbeitnehmer gehören ebenfalls in die Steuerklasse I, eine Ausnahme gilt für Jahr des Todes des Ehegatten und das Folgejahr (vgl. Steuerklasse III). Steuerklasse II: Ist das Kind bei ...