Wenn Sie eine Viehausstellung, einen Viehmarkt, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh und eine ähnliche Veranstaltung mit Vieh durchführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um den tiergerechten Umgang und die tiergerechte Haltung sowie den Schutz ...
Wenn Sie bei einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt Enten und Gänsen aufstellen, müssen Sie diese vorab untersuchen lassen. Dies kann durch vorherige gemeinsamen Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder ...
Wenn Sie einen Jahrmarkt oder Wochenmarkt veranstalten, auf dem Vieh im geringen Umfang gehandelt wird, können Sie diese Veranstaltung von der Überwachungspflicht befreien lassen. Dies müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie eine Hundeausstellung oder Katzenausstellung oder Veranstaltungen ähnlicher Art in einem tollwutgefährdeten Bezirk oder mit Hunden oder Katzen aus einem EU-Mitgliedstaat oder Drittland veranstalten möchten, müssen Sie ...
Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes. Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen, Echsen, Riesen- u. ...
Derzeit erkranken am Wasser lebende Wildvögel und Hausgeflügel an Geflügelpest („Vogelgrippe“, Aviäre Influenza). Krankheitserreger ist das aviäre Influenza-Virus. Es ist für Wildvögel und Hausgeflü ...
Wenn Sie Tiere halten oder mit Tieren umgehen, sind Sie verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu informieren. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten ...
Ab 26.01.2006 gilt: Außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks müssen alle Hunde angeleint sein, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht möglich (s. Link). ...
Das Betreiben einer Hundeschule bedarf nach §11 Tierschutzgesetz einer Erlaubnis. Zuständig sind die Amtstierärzte in den Verbraucherschutzämter der Bezirksämter.