Sie sind eine ausländische Person und benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Das Visum beantragen Sie bei der Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) der Bundesrepublik Deutschland.
Wann und wie Sie eine Verpflichtungserklärung für eine Aufenthaltserlaubnis über 90 Tage für einen ausländischen Gast abgeben können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland leben und/oder arbeiten, können Sie besondere Aufenthaltsrechte haben. Wie Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, erfahren Sie hier.
Hier erfahren Sie, wie und wo Sie eine Aufenthaltserlaubnis bean-tragen können, wenn Sie als Person mit ehemals deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland leben.
Wenn Sie mit Schülerinnen und Schülern eine Klassenfahrt unternehmen, können diese mit der Sammelliste auch ohne Visum oder Pass in ein Land der Europäischen Union und einige weitere Länder einreisen.
Sie hatten früher die deutsche Staatsangehörigkeit und leben jetzt im Ausland? Wie Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, erfahren Sie hier.
Sie haben in der Vergangenheit bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besessen? Wie Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern können, erfahren Sie hier.