Bei Verdacht auf Geflügelpest (Vogelgrippe) bei Wildvögeln und Hausgeflügel müssen Sie umgehend das für Sie zuständige Veterinäramt informieren.
Wenn Sie Tiere halten oder mit Tieren umgehen, sind Sie verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu informieren. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten ...