Beschreibung der Leistung
Sie können Hilfe zur Pflege vom Sozialhilfeträger erhalten, wenn Sie den notwendigen ausreichend Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Gründe für die benötigte Hilfe können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen sein, die nicht selbständig bewältigt werden können.
Die Hilfe zur Pflege umfasst für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 folgende Leistungen:
- Bewilligung von Pflegehilfsmitteln
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- ein Entlastungsbetrag
- digitale Pflegeanwendungen und die ergänzende Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 können folgende Leistungen beantragen:
- (teil-) stationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- ein Entlastungsbetrag
- häusliche Pflege in Form von
- Pflegegeld
- häuslicher Pflegehilfe
- Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmitteln
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen.
Hilfe zur Pflege kommt für Pflegebedürftige in Betracht, die
- nicht pflegeversichert sind oder
- keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, oder
- deren Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den notwendigen Pflegebedarf zu decken,