Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Vollstreckungsstelle"

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Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit nach Belegenheit (Straße)

Der Erwerb inländischer Grundstücke unterliegt der Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz beträgt in Hamburg für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2022 verwirklicht worden sind, 5,5 %.

Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit nach Steuernummer

Der Erwerb inländischer Grundstücke unterliegt der Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz beträgt in Hamburg für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2022 verwirklicht worden sind, 5,5 %.

Erbschaftsteuer, Informationen und Zuständigkeit nach Nachnamen des Erblassers

Ermittlung der zuständigen Erbschaftssteuerstelle nach Namen