12 Dienstleistungen gefunden für "Vormundschaft"

Vormundschaft Aufhebung Allgemeine Information

Ihre Vormundschaft endet, wenn die Gründe für deren Einrichtung nicht mehr gegeben sind. Weitere Informationen finden Sie hier.

Aufwendungsersatz für Führung einer Vormundschaft beantragen

Wenn Sie ehrenamtlich als Vormund tätig sind, können Sie sich Ihre Ausgaben erstatten lassen. Das heißt, Sie bekommen das Geld zurück, das Sie im Rahmen der Vormundschaft ausgegeben haben.

Vormundschaft Pflichten Allgemeine Information

Wenn Sie eine Vormundschaft übernehmen, tragen Sie damit bestimmte Pflichten. Hier erfahren Sie mehr.

Vormundschaft Vergütung beantragen

Wenn Sie eine Vormundschaft führen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung bekommen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vormundschaft Allgemeine Informationen

Sie möchten sich über das Thema Vormundschaft informieren? Hier erhalten Sie allgemeine Informationen.

Betreuungsverfahren beim Amtsgericht Allgemeine Informationen

Eine volljährige Person benötigt aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft Unterstützung? Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur rechtlichen Betreuung.

Vormundschaft nach vorübergehender Verhinderung beantragen

Sie sollten die Vormundschaft für ein Kind übernehmen, konnten diese aber zunächst nicht antreten? Wie Sie die Vormundschaft nach Wegfall Ihrer Verhinderung dennoch erhalten können, erfahren Sie hier.

Sorgerechtsverfügung bei Gericht hinterlegen

Mit einer Sorgerechtsverfügung - einer sogenannten letztwilligen Verfügung - können Eltern oder Alleinerziehende im Voraus regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll.

Vormundschaft Übertragung auf die Pflegeeltern anregen

Sie möchten Ihr Pflegekind in allen Angelegenheiten gesetzlich vertreten dürfen? Hier erfahren Sie, wie Ihnen die Vormundschaft für das von Ihnen betreute Kind übertragen werden kann.

Genehmigung für Rechts-, Finanz- und Handelsgeschäfte eines Vormundes beantragen

Wenn Sie als Vormund bestimmte Rechts-, Finanz- und Handelsgeschäfte für ihr Mündel (unter Vormundschaft stehende Person) tätigen wollen, müssen Sie dafür zunächst eine familiengerichtliche Genehmigung einholen.