Wenn Sie ehrenamtlich als Vormund tätig sind, können Sie sich Ihre Ausgaben erstatten lassen. Das heißt, Sie bekommen das Geld zurück, das Sie im Rahmen der Vormundschaft ausgegeben haben.
Eine volljährige Person benötigt aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft Unterstützung? Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur rechtlichen Betreuung.
Sie sollten die Vormundschaft für ein Kind übernehmen, konnten diese aber zunächst nicht antreten? Wie Sie die Vormundschaft nach Wegfall Ihrer Verhinderung dennoch erhalten können, erfahren Sie hier.
Mit einer Sorgerechtsverfügung - einer sogenannten letztwilligen Verfügung - können Eltern oder Alleinerziehende im Voraus regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll.
Sie möchten Ihr Pflegekind in allen Angelegenheiten gesetzlich vertreten dürfen? Hier erfahren Sie, wie Ihnen die Vormundschaft für das von Ihnen betreute Kind übertragen werden kann.
Wenn Sie als Vormund bestimmte Rechts-, Finanz- und Handelsgeschäfte für ihr Mündel (unter Vormundschaft stehende Person) tätigen wollen, müssen Sie dafür zunächst eine familiengerichtliche Genehmigung einholen.