Wenn Sie Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie als sachverständige Person zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Ihren Betrieb für gewerbsmäßige Waffenherstellung oder gewerbsmäßigen Waffenhandel durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.
Wenn Sie eine andere Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beauftragen wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis
Wenn Sie eine andere Person mit der Leitung einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beauftragen wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.
Wenn Sie Waffen oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen oder Munition beantragen.
Wenn Sie als Stellvertretung die Aufgaben eines Waffenherstellers oder -händlers beziehungsweise einer Waffenherstellerin oder -händlerin übernehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Wenn Sie im Namen einer jagdlichen Vereinigung Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Mitglied in einem Schießsportverein sind, können Sie eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte) beantragen.
Wenn Sie als Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Wenn Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten führen wollen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.