Wenn Sie Ihren Betrieb für gewerbsmäßige Waffenherstellung oder gewerbsmäßigen Waffenhandel durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.
Wenn Sie eine andere Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beauftragen wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis
Wenn Sie eine andere Person mit der Leitung einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beauftragen wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis
Wenn Sie als Stellvertretung die Aufgaben eines Waffenherstellers oder -händlers beziehungsweise einer Waffenherstellerin oder -händlerin übernehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.