Als in Hamburg lebende wahlberechtigte Person ohne festen Wohnsitz können Sie nur an Wahlen teilnehmen, wenn Sie sich vorab in das Wahlberechtigtenverzeichnis eintragen lassen.
Wenn Sie zur anstehenden Wahl wahlberechtigt und im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vor dem Wahltag.