Wenn Sie sich zum Thema Wahlen informieren möchten, dann sind die Wahlgeschäftsstellen Ihre Ansprechstellen in ihrem Bezirk.
Um als Bewerberin oder Bewerber bei einer Wahl antreten zu können, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie die Einbürgerung beantragen.
Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.
Sie können eine Verzichtserklärung auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben.