Wenn Sie eine Sachverständigenorganisation für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gründen wollen, müssen Sie vorab eine Anerkennung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie eine Anlage für wassergefährdende Stoffe errichten, wesentlich ändern oder Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Gefährdungsstufe ergreifen möchten, müssen Sie das der zuständigen Stelle anzeigen.
Wenn Sie eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe errichten, betreiben oder wesentlich ändern wollen, dann müssen Sie vorab einen Antrag auf Feststellung der Eignung der Anlage bei der zustä ...
Betreiber einer Heizölverbraucheranlage müssen die Errichtung und den Betrieb anzeigen. Für Heizölverbraucheranlagen in privaten Haushalten gilt diese Anzeigepflicht, sofern sie innerhalb von Wasserschutz- oder Ü ...
Wenn Sie eine Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.