Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie dies anzeigen.
Wenn Sie eine Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.
Ihr Wohngrundstück befindet sich an einem Wasserschutzgebiet und Sie möchten eine Abwassersammelgrube errichten lassen? Hier erfahren Sie, wie Sie eine Befreiung von den Besonderen Anforderungen der Wasserschutzgebiets-Verordnung erhalten können.