Sie möchten wissen, welche Ihrer personenbezogenen Daten beim Finanzamt verarbeitet werden? Hier erfahren Sie, wie Sie Auskunft darüber erhalten können.
Wenn Sie in Ihre eigene Adoption oder Ihre eigene Stiefkind-Adoption vor dem Familiengericht bereits eingewilligt haben, diese jedoch noch nicht ausgesprochen ist, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Dafür bedarf es einer öffentlichen Beurkundung.
Sie sind mit der Entscheidung einer Behörde beziehungsweise einem Verwaltungsakt (Bescheid) nicht einverstanden? Hier erhalten Sie Informationen zum Widerspruchsverfahren.
Das Gemeinsame Mahngericht Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist für den Erlass von Mahn-und Vollstreckungsbescheiden sowie die Bearbeitung von Widersprüchen zuständig.